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PSD2: 2-Faktor-Authentifizierung ab 14.09.2019 Pflicht in Online-Shops

PSD2: 2-Faktor-Authentifizierung ab 14.09.2019 Pflicht in Online-Shops

Online-Shops sind von der 2-Faktor-Authentifizierung betroffen, wenn sie Kreditkartenzahlungen anbieten. Ausnahmen gelten für Kleinbeträge unter 30 Euro, Abonnements, Whitelisting durch Kunden und Transaktionen, die nach Risikoanalyse als sicher eingestuft werden. Shop-Betreiber müssen eventuell Anpassungen vornehmen und ihre Kunden über die neuen Verfahren informieren. Auch Online-Banking wird von der 2-Faktor-Authentifizierung beeinflusst, wobei hier unterschiedliche Methoden zur Anwendung kommen.

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Whitelist beim Online-Shopping – Licht und Schatten

Whitelist beim Online-Shopping – Licht und Schatten

Die Einführung der starken Kundenauthentifizierung im Online-Shopping führt zu Herausforderungen: Neben der Kreditkartennummer wird oft ein Fingerabdruck verlangt, was bei Desktop-Nutzung Schwierigkeiten bereiten kann. Zahlungsdienstleister setzen meist auf biometrische Daten, was nicht alle Nutzer akzeptieren. Ausnahmen bestehen bei Abos oder Beträgen unter 30 Euro. Kunden können Shops auf eine Whitelist setzen, um Authentifizierungen zu umgehen. Shop-Betreiber sollten ihre Kunden darüber informieren und die Kundenbindung stärken, da eine Whitelist-Platzierung Wettbewerbsvorteile bieten kann. Große Online-Unternehmen könnten davon profitieren und ihren Wachstum verstärken.

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