Online-Shops sind von der 2-Faktor-Authentifizierung betroffen, wenn sie Kreditkartenzahlungen anbieten. Ausnahmen gelten für Kleinbeträge unter 30 Euro, Abonnements, Whitelisting durch Kunden und Transaktionen, die nach Risikoanalyse als sicher eingestuft werden. Shop-Betreiber müssen eventuell Anpassungen vornehmen und ihre Kunden über die neuen Verfahren informieren. Auch Online-Banking wird von der 2-Faktor-Authentifizierung beeinflusst, wobei hier unterschiedliche Methoden zur Anwendung kommen.

