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Der Einsatz von Google Analytics und das Cookie Urteil des EuGH

Der Einsatz von Google Analytics und das Cookie Urteil des EuGH

Es gibt zahlreiche Beschwerden bei Datenschutzbehörden wegen des Einsatzes von Google Analytics auf etwa 90.000 Websites, die nicht die erforderlichen Datenschutzbestimmungen einhalten. Der Einsatz von Tracking-Cookies bedarf nach einem EuGH-Urteil der ausdrücklichen Zustimmung der Nutzer. Viele Websitebetreiber rechtfertigen das Tracking bisher als berechtigtes Interesse, aber die Rechtsprechung verlangt eine Nutzereinwilligung. Eine korrekte Konfiguration von Cookie-Bannern und eine aktuelle Datenschutzerklärung sind für den rechtskonformen Einsatz von Analyse-Tools notwendig.

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Was Sie über den Cookie-Banner wissen müssen

Was Sie über den Cookie-Banner wissen müssen

Im Internet werden häufig Cookie-Banner verwendet, um Nutzer über den Einsatz von Cookies auf Websites zu informieren. Cookies sind kleine Textdateien, die zum Beispiel für technische Funktionen wie Warenkörbe oder Logins notwendig sind und keine Nutzerzustimmung erfordern. Anders ist es bei Marketing- und Tracking-Cookies, die Nutzerdaten für Werbezwecke tracken und oft an Dritte weitergeben. Diese erfordern eine ausdrückliche Zustimmung des Nutzers; stillschweigendes Akzeptieren oder voreingestellte Zustimmungen sind nicht gültig. Viele Nutzer sind sich der Tragweite dieser Datensammlung nicht bewusst. Websitebetreiber sollten prüfen, ob und welche Cookies gesetzt werden und gegebenenfalls ein rechtskonformes Opt-In-Cookie-Banner implementieren. Opt-Out, bei dem Cookies standardmäßig gesetzt und erst nachträglich abgewählt werden können, ist nicht ausreichend.

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EuGH-Urteil zum „Gefällt mir“ Button von Facebook

EuGH-Urteil zum „Gefällt mir“ Button von Facebook

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29.07.2019 besagt, dass Betreiber von Webseiten, die den Facebook-Like-Button verwenden, gemeinsam mit Facebook für das Sammeln und Übermitteln personenbezogener Daten verantwortlich sein können. Website-Betreiber sollten daher den Einsatz des Buttons überdenken oder ein aktives Einwilligungssystem (Opt-In) für ihre Nutzer implementieren, um sicherzustellen, dass keine Daten ohne Zustimmung übertragen werden. Zudem müssen Webseitenbetreiber einen Vertrag über die gemeinsame Verantwortlichkeit mit Facebook abschließen und in ihrer Datenschutzerklärung transparent über die Datenerhebung informieren. Für das Setzen von Cookies ist ebenfalls eine aktive Zustimmung der Nutzer erforderlich, wobei ein Cookie-Banner eingesetzt werden muss, das die Datenübermittlung ohne vorherige Zustimmung verhindert.

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