Es gibt zahlreiche Beschwerden bei Datenschutzbehörden wegen des Einsatzes von Google Analytics auf etwa 90.000 Websites, die nicht die erforderlichen Datenschutzbestimmungen einhalten. Der Einsatz von Tracking-Cookies bedarf nach einem EuGH-Urteil der ausdrücklichen Zustimmung der Nutzer. Viele Websitebetreiber rechtfertigen das Tracking bisher als berechtigtes Interesse, aber die Rechtsprechung verlangt eine Nutzereinwilligung. Eine korrekte Konfiguration von Cookie-Bannern und eine aktuelle Datenschutzerklärung sind für den rechtskonformen Einsatz von Analyse-Tools notwendig.
Der Einsatz von Google Analytics und das Cookie Urteil des EuGH
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