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Dynamisch eingebundene Google Fonts nicht DSGVO konform

Dynamisch eingebundene Google Fonts nicht DSGVO konform

Google Fonts bietet Schriftarten für Websites, die entweder dynamisch von Google-Servern oder lokal vom eigenen Server eingebunden werden können. Bei dynamischer Einbindung wird die IP-Adresse des Nutzers an Google übertragen, was datenschutzrechtlich bedenklich ist und unter die DSGVO fällt. Das Landgericht München entschied, dass eine solche Einbindung ohne Zustimmung des Nutzers nicht zulässig ist und kann Unterlassungsansprüche sowie Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Websitebetreiber sollten daher die Schriftarten besser lokal einbinden oder bei dynamischer Einbindung die Einwilligung der Nutzer einholen.

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Der Einsatz von Google Analytics und das Cookie Urteil des EuGH

Der Einsatz von Google Analytics und das Cookie Urteil des EuGH

Es gibt zahlreiche Beschwerden bei Datenschutzbehörden wegen des Einsatzes von Google Analytics auf etwa 90.000 Websites, die nicht die erforderlichen Datenschutzbestimmungen einhalten. Der Einsatz von Tracking-Cookies bedarf nach einem EuGH-Urteil der ausdrücklichen Zustimmung der Nutzer. Viele Websitebetreiber rechtfertigen das Tracking bisher als berechtigtes Interesse, aber die Rechtsprechung verlangt eine Nutzereinwilligung. Eine korrekte Konfiguration von Cookie-Bannern und eine aktuelle Datenschutzerklärung sind für den rechtskonformen Einsatz von Analyse-Tools notwendig.

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Was Sie über den Cookie-Banner wissen müssen

Was Sie über den Cookie-Banner wissen müssen

Im Internet werden häufig Cookie-Banner verwendet, um Nutzer über den Einsatz von Cookies auf Websites zu informieren. Cookies sind kleine Textdateien, die zum Beispiel für technische Funktionen wie Warenkörbe oder Logins notwendig sind und keine Nutzerzustimmung erfordern. Anders ist es bei Marketing- und Tracking-Cookies, die Nutzerdaten für Werbezwecke tracken und oft an Dritte weitergeben. Diese erfordern eine ausdrückliche Zustimmung des Nutzers; stillschweigendes Akzeptieren oder voreingestellte Zustimmungen sind nicht gültig. Viele Nutzer sind sich der Tragweite dieser Datensammlung nicht bewusst. Websitebetreiber sollten prüfen, ob und welche Cookies gesetzt werden und gegebenenfalls ein rechtskonformes Opt-In-Cookie-Banner implementieren. Opt-Out, bei dem Cookies standardmäßig gesetzt und erst nachträglich abgewählt werden können, ist nicht ausreichend.

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PSD2: 2-Faktor-Authentifizierung ab 14.09.2019 Pflicht in Online-Shops

PSD2: 2-Faktor-Authentifizierung ab 14.09.2019 Pflicht in Online-Shops

Online-Shops sind von der 2-Faktor-Authentifizierung betroffen, wenn sie Kreditkartenzahlungen anbieten. Ausnahmen gelten für Kleinbeträge unter 30 Euro, Abonnements, Whitelisting durch Kunden und Transaktionen, die nach Risikoanalyse als sicher eingestuft werden. Shop-Betreiber müssen eventuell Anpassungen vornehmen und ihre Kunden über die neuen Verfahren informieren. Auch Online-Banking wird von der 2-Faktor-Authentifizierung beeinflusst, wobei hier unterschiedliche Methoden zur Anwendung kommen.

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Whitelist beim Online-Shopping – Licht und Schatten

Whitelist beim Online-Shopping – Licht und Schatten

Die Einführung der starken Kundenauthentifizierung im Online-Shopping führt zu Herausforderungen: Neben der Kreditkartennummer wird oft ein Fingerabdruck verlangt, was bei Desktop-Nutzung Schwierigkeiten bereiten kann. Zahlungsdienstleister setzen meist auf biometrische Daten, was nicht alle Nutzer akzeptieren. Ausnahmen bestehen bei Abos oder Beträgen unter 30 Euro. Kunden können Shops auf eine Whitelist setzen, um Authentifizierungen zu umgehen. Shop-Betreiber sollten ihre Kunden darüber informieren und die Kundenbindung stärken, da eine Whitelist-Platzierung Wettbewerbsvorteile bieten kann. Große Online-Unternehmen könnten davon profitieren und ihren Wachstum verstärken.

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