Was ist eine 2-Faktoren-Authentifizierung?

Eigentlich ist es eine Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA), wird allerdings häufiger Zwei-Faktor-Authentifizierung genannt. Die Begrifflichkeiten Authentifizierung, Authentisierung und Autorisierung werden ohnehin, außerhalb von Sicherheits- und IT-Kreisen, durcheinander geworfen bzw. synonym genutzt. Gemeint ist dabei im digitalen Umfeld meist der Anmeldeprozess bei einem PC, Mobiltelefon oder in einem Netzwerk. Der Standard hier ist oft eine Identifikation mit nur einem Faktor, z.B. einer PIN-Nummer, einem Passwort oder einem Fingerabdruck.

Man unterscheidet diese möglichen Faktoren in folgende Gruppen:

  • Wissen (PIN, Passwort, …)
  • Besitz (Token, Smartcard, Karte, Schlüssel …)
  • Biometrie (Gesichtserkennung, Fingerabdruck, Unterschrift, …)

Was alle drei gemein haben ist die Tatsache, dass keine von Ihnen absolut sicher ist und alle Vor- wie Nachteile haben. Um die Sicherheit bei einer Verifizierung zu erhöhen, kann man eine 2-Faktor-Authentisierung verwenden. Hierbei werden für die Identifikation zwei Faktoren aus unterschiedlichen Gruppen verwendet . Dies könnten z.B. ein Passwort (Wissen) welches Sie auf und eine Eingabe auf Ihrem Handy (Besitz) – so kennt man es schon von einigen Internet-Portalen. Oder Sie geben beim Online-Shopping eine Kreditkartennummer ein (Besitz) und bestätigen Ihre Identität über den Faktor Fingerabdruck (Biometrie).

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„Whitelist“ beim Online-Shopping – Licht und Schatten

Mit der Pflicht zur starken Kundenauthentifizierung kommen einige Hürden im Online-Shopping. Wo früher die Eingabe einer Kreditkartennummer ausreichend war, wird zukünftig zusätzlich ein Fingerabdruck gefordert. Bei modernen mobilen Endgeräten meist technisch noch leicht umzusetzen, kommt der Desktop-Shopper schon schnell an seine Grenzen, bzw. benötigt immer ein zweites Gerät in seiner Nähe, nicht selten müssen beide Faktoren in einem bestimmten Zeitrahmen bestätigt werden.

Der Zahlungsdienstleister bestimmt die Kategorie der Faktoren. Dies kann z.B. Wissen (PIN) und Inhärenz (Fingerabdruck) sein. Oder wie im Offline-Shopping Besitz (Karte) und Wissen (PIN). Überwiegend scheinen die meisten Zahlungsdienstleister auf Inhärenz also körperliche Merkmale sprich biometrische Daten zu setzen. Nicht jeder fühlt sich wohl dabei biometrische Daten im Netz zu verteilen. Daran vorbei kommt mal nur, wenn die gesetzlich geregelten Ausnahmen greifen.

Dies ist der Fall bei Abo-Zahlungen oder Kleinstbeträgen unter 30 Euro. Eine weitere Ausnahme bildet die Whitelist: Ihre Kunden können Ihren Shop auf eine sogenannte „Whitelist“ setzen, damit fallen weitere Authentifizierungsmethoden weg.

Sie als Shop-Betreiber sollten diese Chance der Whitelist rechtzeitig erkennen und die Möglichkeit nutzen in dem Sie Ihre (Stamm-) Kunden über die Whitelist informieren. Arbeiten Sie an Ihrer Kundenbindung!

Shops, die auf der Whitelist stehen, könnten unter bestimmten Voraussetzungen echte Vorteile gegenüber den Wettbewerbern haben. Habe ich es gerade besonders eilig, mein Eingabegerät nicht bei mir oder sitze ich gerade im mobilen Funkloch, so bestelle ich voraussichtlich dort, wo ich keine weiteren Hindernisse zu erwarten habe.

Leicht denkbar ist ein weiterer Zuwachs für die global Player, wie z.B. Amazon da diese sicherlich sehr schnell auf einer Whitelist aufgenommen werden.

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