Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29.07.2019 besagt, dass Betreiber von Webseiten, die den Facebook-Like-Button verwenden, gemeinsam mit Facebook für das Sammeln und Übermitteln personenbezogener Daten verantwortlich sein können. Website-Betreiber sollten daher den Einsatz des Buttons überdenken oder ein aktives Einwilligungssystem (Opt-In) für ihre Nutzer implementieren, um sicherzustellen, dass keine Daten ohne Zustimmung übertragen werden. Zudem müssen Webseitenbetreiber einen Vertrag über die gemeinsame Verantwortlichkeit mit Facebook abschließen und in ihrer Datenschutzerklärung transparent über die Datenerhebung informieren. Für das Setzen von Cookies ist ebenfalls eine aktive Zustimmung der Nutzer erforderlich, wobei ein Cookie-Banner eingesetzt werden muss, das die Datenübermittlung ohne vorherige Zustimmung verhindert.
EuGH-Urteil zum „Gefällt mir“ Button von Facebook
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