Die Anforderung an deutsche Unternehmen, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wurde von mindestens zehn auf zwanzig Personen angehoben, was eine Entlastung für kleine Unternehmen darstellen soll. Kritiker sehen darin allerdings nur eine Scheinerleichterung, da die Datenschutzpflichten bestehen bleiben und ohne Fachkenntnis das Risiko für Verstöße und Bußgelder steigt. Trotz der Änderung müssen alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, die Datenschutzgesetze einhalten und können sich nicht der Verantwortung und den formalen Anforderungen entziehen. Experten empfehlen, das Thema Datenschutz weiterhin ernst zu nehmen und Fachpersonal zu konsultieren.
Datenschutzbeauftragter künftig erst ab 20 Mitarbeitern Pflicht
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